3. Mit Eingabe vom 6. September 2018 haben die Beschwerdeführerinnen Rechtsverweigerungsbeschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) erhoben. Sie beantragen, das Bauinspektorat der Stadt Bern sei anzuweisen, unverzüglich das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands betreffend der in der baupolizeilichen Anzeige vom 26. März 2018 vorgebrachten Rügen zu eröffnen bzw. wiederaufzunehmen, durchzuführen und erstinstanzlich ordnungsgemäss abzuschliessen. Das Bauinspektorat der Stadt Bern sei ferner anzuweisen, die Beschwerdeführerinnen an diesem Verfahren als Partei zu beteiligen.