Es schliesse daher das Verfahren ohne Verfügung ab. Mit Schreiben vom 20. August 2018 wiesen die Beschwerdeführerinnen darauf hin, dass das baupolizeiliche Verfahren mit einer anfechtbaren Verfügung abzuschliessen sei. Mit Schreiben vom 28. August 2018 antwortete das Bauinspektorat der Stadt Bern, es halte an seiner Entscheidung fest und verzichte auf weitere baupolizeiliche Massnahmen.