Dieser umfasste den Aussenraum und einen Abstellraum des Gebäudes F.________. Mit Nachtrag vom 1. RA Nr. 120/2018/58 2 November 2017 wurde die Nutzung während der Wintermonate auf den Waschraum ausgeweitet, der während einer Testphase von der H.________ genutzt worden war.