1. Die Liegenschaft Bern 4 (Kirchenfeld/Schlosshalde) Grundbuchblatt Nr. E.________ ist im Alleineigentum der Stadt Bern. Darauf befand sich bis Herbst 2015 unter anderem der Entsorgungshof I.________. Seither wird das Gebäude F.________ samt Vorplatz mehrheitlich von der städtischen Strassenreinigung (Strassenreinigungsstützpunkt Ost) benutzt. Die Parzelle liegt in der Zone für öffentliche Nutzung A (F A). Die Stadt Bern schloss im Jahr 2016 mit dem Verein G.________ einen Gebrauchsleihe-Vertrag für die befristete Zwischennutzung des Entsorgungshofs I.________ ab. Dieser umfasste den Aussenraum und einen Abstellraum des Gebäudes F.__