Mit diesem Schreiben gab die Gemeinde dem Beschwerdeführer die Möglichkeit sich zu äussern. Gleichzeitig hielt sie fest, dass sie weitere Massnahmen ergreifen werde, sollte der Beschwerdeführer bis am 14. Mai 2018 keine Stellungnahme einreichen oder die Fahrzeuge nicht geräumt haben. Damit liess die Gemeinde dem Beschwerdeführer die Wahl zwischen einer Stellungnahme und der freiwilligen Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes. Indem der Beschwerdeführer innert der gesetzten Frist die Fahrzeuge einstellte bzw. ein Wechselschild einlöste, hielt er sich an die Anweisungen der Gemeinde.