"Mit diesem Brief geben wir Ihnen die Möglichkeit, bis am 14. Mai 2018 im Rahmen des rechtlichen Gehörs schriftlich Stellung zu beziehen und uns Ihre Beweggründe sowie allfällige Unterlagen einzureichen. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme einreichen oder die Fahrzeuge nicht geräumt haben, werden wir gestützt auf die heutigen Kenntnisse die weiteren Massnahmen im Rahmen des verwaltungsrechtlichen Verfahrens überprüfen bzw. in die Wege leiten."