nachkommt, indem sie falsche Angaben macht oder die Behörde bewusst in falschem Glauben lässt und über erhebliche Tatsachen nicht informiert. In Verfahren, welche von Seiten der Behörden eingeleitet werden, sind die Anforderungen an ein kooperatives Verhalten der Betroffenen indes herabgesetzt.6 e) Die Gemeinde teilte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 16. April 2018 mit: