3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, beteiligte die Miteigentümerin der Liegenschaft D.________strasse 10 von Amtes wegen am Verfahren und holte die Vorakten sowie eine Stellungnahme bei der Gemeinde ein. Soweit für den Entscheid wesentlich, wird in den nachfolgenden Erwägungen darauf eingegangen. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen Gemäss Art. 49 Abs. 1 BauG2 können baupolizeiliche Verfügungen nach Art. 45 bis 48 BauG innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVE angefochten werden.