Mit Schreiben vom 16. April 2018 teilte die Gemeinde Rumisberg dem Beschwerdeführer mit, sie habe festgestellt, dass sich auf dem Vorplatz der Liegenschaft D.________strasse 10 seit einiger Zeit mehrere abgestellte und nicht immatrikulierte Fahrzeuge befinden. Sie forderte den Beschwerdeführer auf, bis am 14. Mai 2018 dazu Stellung zu nehmen und drohte weitere Massnahmen an für den Fall, dass er bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingereicht oder die Fahrzeuge RA Nr. 120/2018/56 2