Es ist unbestritten, dass das Abwasser der Beschwerdeführerin zu Problemen (Ablagerungen) in der Kanalisation geführt hat. Auch die Beschwerdeführerin bestreitet nicht, dass die Fettablagerungen im Pumpenschacht aus ihrem Abwasser stammen. Allerdings lässt sich nicht beurteilen, ob dieses Problem auch dann noch auftreten würde, wenn die Gemeinde den Pumpenschacht ordentlich reinigen würde. Es existiert kein absolutes Einleitungsverbot für fetthaltiges Abwasser und aus den VSA- Richtlinien lässt sich ableiten, dass gewisse Fettablagerungen in Abwasserentsorgungsanlagen normal sind.