Der Wartungsvertrag sieht zwar eine jährliche Kontrolle vor und beinhaltet unter anderem eine Reinigung der Niveauregler respektive Niveausonden. Das in den Richtlinien als Reinigungsverfahren empfohlene "Absaugen und Abspritzen" ist darin aber nicht enthalten. Somit konnte die Gemeinde für die letzten 10 Jahre lediglich zwei Reinigungen im Sinne der Richtlinien nachweisen. Dies deckt sich mit den Beobachtungen der Beschwerdeführerin.