Diesbezüglich findet sich im Sachverhalt der angefochtenen Verfügung zwar die Aussage, der Wartungsaufwand des Pumpenschachts sei "von üblich 1 x Leeren/Absaugen pro Jahr auf 3-4 x pro Jahr angestiegen". Auf entsprechende Rückfrage des Rechtsamtes, wann der fragliche Pumpenschacht in den letzten 10 Jahren gewartet und welche Arbeiten dabei ausgeführt worden seien, konnte die Gemeinde jedoch neben einem Wartungsvertrag lediglich je eine Reinigung in den Jahren 2017 und 2018 nachweisen. Der Wartungsvertrag sieht zwar eine jährliche Kontrolle vor und beinhaltet unter anderem eine Reinigung der Niveauregler respektive Niveausonden.