e) Aufgrund der vorhandenen Unterlagen ist davon auszugehen, dass der Restaurantbetrieb der Beschwerdeführerin täglich rund 85 warme Mahlzeiten (inklusive Pizzas) pro Tag produziert, wobei rund 70 dieser Mahlzeiten vor Ort konsumiert werden. Diese Zahlen liegen deutlich unter der Grenze von 300 warmen Mahlzeiten pro Tag, ab welcher gemäss Merkblatt des AWA standartmässig ein Fettabscheider verlangt werden kann. Gemäss diesem Merkblatt kann der Einbau eines Fettabscheiders im Sinne einer