In diesem Zusammenhang kann auf das Merkblatt "Abfall- und Gewässerschutzvorschriften für Küchen- und Speiseabfälle aus Gaststätten und kollektiven Haushaltungen" abgestellt werden, welches das AWA als zuständige kantonale Fachstelle im Februar 2012 herausgegeben hat.9 Demnach sind die fetthaltigen Abwässer aus Gaststätten und kollektiven Haushaltungen mit mehr als 300 warmen Mahlzeiten pro Tag vor der Ableitung in die Kanalisation in geeigneten Abscheideanlagen zu behandeln. Fettabscheideanlagen gelten als Abwasser-Vorbehandlungsanlagen.