Andererseits ist die Beschwerdeführerin dafür verantwortlich, dass das Abwasser aus ihrem (Restaurant-)Betrieb den Vorgaben entspricht und nicht übermässig viel Fett enthält. In diesem Zusammenhang kann auf das Merkblatt "Abfall- und Gewässerschutzvorschriften für Küchen- und Speiseabfälle aus Gaststätten und kollektiven Haushaltungen" abgestellt werden, welches das AWA als zuständige kantonale Fachstelle im Februar 2012 herausgegeben hat.9