Gemeinde für dessen Unterhalt zuständig ist. Zur Frage, wie dieser Pumpenschacht zu unterhalten ist, hat sich das AWA, Abteilung Siedlungswasserwirtschaft, in seiner Stellungnahme vom 18. Januar 2019 geäussert. Es verweist dazu auf die Richtlinien des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) "Erhaltung von Kanalisationen". Gemäss dieser Richtlinie bestehen die zu reinigenden Ablagerungen bei Abwasserhebeanlagen aus Schlamm, festen Stoffen und Fett. Das Reinigungsverfahren besteht aus Absaugen und Abspritzen. Der Richtwert für das Reinigungsintervall liegt bei 3 bis 12 Monaten.