Anlässlich der Besichtigung vor Ort sei klar ersichtlich gewesen, dass das ölhaltige Abwasser vom westlichen Strang und damit vom Betrieb der Beschwerdeführerin zufliesse. Aus Sicht der Gemeinde müsse die Ursache des Problems behoben werden, was mit einem Fettabscheider im Betrieb der Beschwerdeführerin erreicht werde.