In ihrer Eingabe vom 16. Januar 2019 macht die Beschwerdeführerin zudem geltend, sie habe ihren Betrieb bereits im Mai 2008 aufgenommen. Erst im November 2016 habe sich die Gemeinde erstmals wegen Fettrückständen im Pumpenschacht gemeldet. Dies lege den Schluss nahe, dass das Problem mit der Betriebsaufnahme eines Nachbarn im Jahr 2014 zusammenhänge, der sein Abwasser in den gleichen Pumpenschacht einleite. So sei denkbar, dass vom Nachbarbetrieb Chemikalienrückstände in den Pumpenschacht gelangen würden, welche die Speisefettanteile im Abwasser der Beschwerdeführerin so separierten, dass diese nicht mehr abgepumpt werden könnten. Dies müsse zumindest näher abgeklärt werden.