a) Die Beschwerdeführerin macht geltend, ihr Restaurant produziere durchschnittlich 60 Essen pro Tag. Gemäss Schweizer Norm und dem darauf basierenden Merkblatt des Amts für Wasser und Abfall (AWA) sei für Restaurants mit weniger als 300 Mahlzeiten pro Tag grundsätzlich kein Fettabscheider nötig. Zwar sei im Merkblatt auch für kleinere Restaurants im Bedarfsfall eine spätere Nachrüstung vorgesehen. Im vorliegenden Fall sei eine solche jedoch überflüssig, wenn der betroffene Pumpenschacht von der Gemeinde korrekt gewartet und gereinigt werde. Dies sei in den letzten Jahren nicht der Fall gewesen, die Gemeinde habe dafür keine Nachweise erbringen können.