5 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 1b N. 3 RA Nr. 120/2018/55 5 e) Schliesslich rügt die Beschwerdeführerin, sie sei die Verfügungsadressatin. Im Dispositiv werde hingegen Herr C.________ verpflichtet. Dabei sei auch nicht klar, wer damit gemeint sei, Herr C.________ Junior oder Senior. Darauf muss jedoch mit Blick auf den Ausgang dieses Verfahrens nicht weiter eingegangen werden. 3. Unnötiger Fettabscheider