Die Gemeinde Gampelen macht dazu in ihrer Stellungnahme vom 21. September 2018 geltend, das Bau- und Nutzungsreglement sei übergeordnetes Recht. Das Abwasserentsorgungsreglement stütze sich auf übergeordnete Bestimmungen, insbesondere auf das Bau- und Nutzungsreglement. Im Gesamtbauentscheid sei mit dem Amtsbericht Gewässerschutz auf die Merkblätter betreffend Gewässerschutz und Entwässerung verwiesen worden. Schliesslich sei auch keine Wiederherstellung verfügt worden, sondern einzig der Einbau eines Fettabscheiders.