b) In der Eröffnungsformel der angefochtenen Verfügung steht "Verfügungsentwurf". Diese Formulierung stammt aus einem Verfügungsentwurf, den die Gemeinde der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 4. Juli 2018 zur Stellungnahme zugestellt hatte. Die Eröffnungsformel aus diesem Entwurf wurde in der endgültigen Fassung fälschlicherweise nicht angepasst. Die Überschrift wurde jedoch korrekt angepasst, im Entwurf lautete diese "Verfügungsentwurf zur Wahrung des rechtlichen Gehörs", in der endgültigen Fassung "Verfügung".