2. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 24. August 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt, die Verfügung sei aufzuheben. Sie macht unter anderem geltend, die Verfügung sei fehlerhaft und ein Fettabscheider sei unnötig, wenn der Pumpenschacht von der Gemeinde richtig gewartet werde. RA Nr. 120/2018/55 2