2. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 12. August 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet,1 stellte der Gemeinde mit Verfügung vom 15. August 2018 die Beschwerde zu, holte die Vorakten ein und beschränkte das Verfahren vorerst auf die Frage der rechtzeitigen Beschwerdeerhebung. 4. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen