1. Anfangs 2018 stellte die Gemeinde Niederbipp fest, dass auf dem Grundstück des Beschwerdeführers, der Parzelle Niederbipp Grundbuchblatt Nr. B.________ (Landwirtschaftszone), zahlreiche, mehrheitlich nicht immatrikulierte Personenwagen, ein Wohnwagen, ein Kleinmotorrad, Altreifen sowie eine grosse Anzahl Fahrräder abgestellt sind. Mit Schreiben vom 21. März 2018 forderte sie den Beschwerdeführer auf, die nicht immatrikulierten Fahrzeuge sowie die auf dem Wiesland deponierten Fahrräder umweltgerecht zu entsorgen. Gleichzeitig gab sie dem Beschwerdeführer Gelegenheit zur Stellungnahme.