Die Gemeinde hat demnach zu Recht die Baueinstellung verfügt. Die Beschwerde ist abzuweisen. 10Stellungnahme der Gemeinde vom 27. August 2018; Stellungnahme der Beschwerdeführenden vom 21. August 2018; vgl. auch undatiertes Foto zur Stellungnahme N.________, Vorakten (Beilage zum Brief der Gemeinde vom 27. August 2018) 11 Angabe gemäss Grundstückdaten-Informationssystem GRUDIS RA Nr. 120/2018/50 8 3. Kosten