Beide Teilstücke des M.________wegs (nördlicher und südlicher Teil) sind als Tempo-30- Zone und als Sackgasse mit Ausnahme für Fuss- und Radverkehr signalisiert.10 Die Strassenparzelle Nr. K.________ ist Teil des M.________wegs. Sie gehört der Gemeinde und steht unbestritten dem allgemeinen Verkehr offen. Wieviele Grundstücke durch die Strassenparzelle Nr. K.________ erschlossen werden, spielt dabei keine Rolle. In westlicher Richtung verläuft der M.________weg über die private Parzelle Nr. L.________. Dieser Strassenabschnitt ist mittels Wegrechtsdienstbarkeit zugunsten der Gemeinde dem Gemeingebrauch gewidmet (vgl. dazu Art. 9 und Art. 13 Abs. 3 Bst.