e) Die Projektänderung der Beschwerdeführenden betrifft nicht nur den Zaun, sondern auch den kurzen Fuss- und Radweg auf der Parzelle Nr. H.________, der die südlichen und nördlichen Teilstücke des M.________wegs verbindet. Bei diesem Weg soll der Verlauf, insbesondere der Einmündungsbereich in den M.________weg (Parzelle Nr. K.________), geändert werden. Zugänge, Zufahrten, Weganschlüsse und Eimündungen aller Art auf eine öffentliche Strasse bedürfen der Bewilligung des zuständigen Gemeinwesens (vgl. Art. 85 SG). Der Bau und die Änderung eines öffentlichen Fuss- und Radweges sind baubewilligungspflichtig (Art. 43 SG i.V.m.