Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191) 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) RA Nr. 120/2018/50 4 b) Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist ausschliesslich die angefochtene Baueinstellungsverfügung. Soweit die Beschwerdeführenden auch zum beabsichtigten Widerruf der Projektänderungsgenehmigung Stellung nehmen, wird dies im kommunalen Verfahren zu behandeln sein. 2. Baueinstellung