Die Beschwerdeführenden teilten mit Stellungnahme vom 21. August 2018 mit, dass die "Bauherrengemeinschaft G.________" aktuell aus ihnen bestehe. Die Gemeinde nahm mit Beschwerdeantwort vom 27. August 2018 Stellung zur Beschwerde und beantragt deren Abweisung. Ausserdem beantwortete sie die Fragen des Rechtsamtes zu den Strassen. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid über die Baueinstellung wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen