Aufgrund dieses erheblichen Verfahrensfehlers beabsichtige die Gemeinde, die Projektänderungsbewilligung zu widerrufen. Der Bauherrschaft gewährte sie gleichzeitig das rechtliche Gehör zum beabsichtigten Widerruf der Projektänderungsbewilligung. 3. Gegen die Baueinstellungsverfügung reichen die Beschwerdeführenden am 9. August 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons RA Nr. 120/2018/50 3 Bern (BVE) ein. Sie beantragen die sofortige Aufhebung der Baueinstellungsverfügung vom 25. Juli 2018.