2. Am 13. Juli 2018 reichten Herr und Frau N.________, deren Liegenschaft (Lyss Gbbl. Nr. O.________) durch die Strassenparzelle Nr. K.________ erschlossen wird, bei der Gemeinde eine nachträgliche Einsprache gegen die Projektänderung ein. Am 25. Juli 2018 erliess die Gemeinde eine Baueinstellungsverfügung, in der sie die sofortige Einstellung der baulichen Arbeiten in Zusammenhang mit der Projektänderungsbewilligung vom 28. Mai 2018 anordnete. Sie erwog, dass die Eigentümer der Parzelle Nr. O.________ zu Unrecht nicht zur Projektänderung angehört worden seien. Aufgrund dieses erheblichen Verfahrensfehlers beabsichtige die Gemeinde, die Projektänderungsbewilligung zu widerrufen.