1. Die Gemeinde Lyss erteilte der "Bauherrengemeinschaft G.________" am 22. März 2016 unter anderem die Baubewilligung für den Neubau einer privaten Zufahrt zu den neuen Wohngebäuden (Lyss Gbbl. Nr. H.________, I.________ und J.________). Inhalt war auch der geänderte Verlauf des Fuss- und Radwegs auf der Parzelle Nr. H.________. Dieser Weg verbindet den nördlichen und südlichen Teil des M.________wegs. Der nördliche Teil des M.________wegs grenzt direkt an das Baugrundstück Nr. H.________ an und verläuft über die gemeindeeigene Parzelle Lyss Gbbl. Nr. K.________ sowie über das Privatgrundstück Lyss Gbbl. Nr. L.________.