Abstell- und Lagerplatz. Die gesetzte Frist ist daher verhältnismässig. Durch das vorliegende Beschwerdeverfahren muss die Frist jedoch neu angesetzt werden. Da die Beschwerdeführenden 1 bis 4 seit spätestens Dezember 2017 Kenntnis von der Wiederherstellungsverfügung haben, muss keine neue lange Frist gesetzt werden. Die Verfügung vom 3. Januar 2017 (recte 2018) wird deshalb dahingehend geändert, dass die Frist für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands auf den 31. Mai 2018 festgesetzt wird. 4. Kosten