Als Grund nennen die Beschwerdeführenden die gegenüber ihren Mieterinnen und Mietern einzuhaltenden Kündigungsfristen. Zudem hätten sie zuerst eine Antwort der Gemeinde auf ihr Umzonungsbegehren erwartet. Dieses Gesuch aus dem Jahr 2014 sei bis heute weder bewilligt noch abgelehnt worden.