Trotz des hängigen Umzonungsverfahrens hätten sie am 7. Dezember 2017 die Wiederherstellungsverfügung erhalten. Sie weisen auf weitere Fälle in der Gemeinde hin, bei denen Abstellplätze für Camper in der Landwirtschaftszone (Thun- Allmendingen), für ein Materiallager in der Landwirtschaftszone (Thun-Allmendingen) und auf öffentlichem Grund (Thun-Gwatt) geduldet würden. Sie berufen sich somit sinngemäss auf den Grundsatz der Gleichbehandlung im Unrecht.