2014 hätten die Beschwerdeführenden 1 bis 4 die Umzonung der betroffenen, als Lager- und Abstellplätze genutzten Fläche von der Landwirtschaftszone (LWZ) in eine Arbeitszone verlangt. Nach Durchführung einer Kontrolle im Dezember 2016 und unter Hinweis auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs1 hätten die Beschwerdeführenden im Januar 2017 eine teilweise Räumung des Areals in Aussicht gestellt; die abgestellten Camper und Wohnwagen, Anhänger und Boote würden hingegen erst geräumt, wenn über das hängige Umzonungsbegehren entschieden worden sei. Im Anschluss daran erliess die Gemeinde die Wiederherstellungsverfügung vom 7. Dezember 2017. Mit Schreiben vom