Im Jahr 2009 habe die Gemeinde festgestellt, dass von der Baubewilligung zwar Gebrauch gemacht worden sei, auf der fraglichen Fläche aber erneut drei Wohnwagen sowie ein Motorboot abgestellt worden seien. Bei der Nachkontrolle im Juni 2010 sei erneut eine "Verschärfung" des rechtswidrigen Zustands bemerkt worden, da weitere Elemente auf der zu renaturierenden Fläche abgestellt worden seien: ein Zeltklappenanhänger, Gerüstmaterial, ein Viehfütterungsstand und ein Jauchefass. 2014 hätten die Beschwerdeführenden 1 bis 4 die Umzonung der betroffenen, als Lager- und Abstellplätze genutzten Fläche von der Landwirtschaftszone (LWZ) in eine Arbeitszone verlangt.