Die Gemeinde begründet ihren Entscheid damit, dass der Vater der Beschwerdeführenden 1 bis 4 (E.________) im Jahr 2007 darum ersucht habe, die Wohnwagenplätze aufzuheben und in eine Wiese zu renaturieren. Für dieses Vorhaben sei ihm am 29. Mai 2008 die Baubewilligung erteilt worden. Im Jahr 2009 habe die Gemeinde festgestellt, dass von der Baubewilligung zwar Gebrauch gemacht worden sei, auf der fraglichen Fläche aber erneut drei Wohnwagen sowie ein Motorboot abgestellt worden seien.