Nr. F.________ "bis 31. Januar 2018 von sämtlichen Bauten, Anlagen, Vorkehren, Lagerstätten, Abstellplätzen, Materialien, Booten, Anhängern usw. zu räumen, zu renaturieren und dauerhaft von neuen, nicht bewilligten Nutzungen freizuhalten" (Ziff. 1). Werde Ziffer 1 nicht innert der gesetzten Frist vollständig umgesetzt, werde die Baupolizeibehörde zur Ersatzvornahme schreiten und die angeordneten Massnahmen auf Kosten der Beschwerdeführenden 1 bis 4 durch Dritte ausführen lassen (Ziff. 2). Zudem wurden den Beschwerdeführenden 1 bis 4 die Gebühren von Fr. 1'195.– auferlegt. Die Gemeinde begründet ihren Entscheid damit, dass der Vater der Beschwerdeführenden 1 bis 4 (E.___