Zur Vollstreckung rechtskräftiger Verfügungen braucht es drei Schritte: Die Wiederherstellungsverfügung, die Ersatzvornahmeverfügung (gleichbedeutend mit Vollstreckungsverfügung) und die Durchführung der Ersatzvornahme.9 Die Wiederherstellungsverfügung ist wie erwähnt nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 26. Oktober 2016 in Rechtskraft erwachsen und damit vollstreckbar geworden. Mit der Wiederherstellungsverfügung wurde der Rückbau des Unterstands Ost verbindlich festgelegt.10 Soweit die Rechtmässigkeit der Wiederherstellungsverfügung gerügt wird, kann darauf nicht eingetreten werden.