a) Angefochten ist die Vollstreckungsverfügung der Gemeinde vom 5. Juli 2018, mit der die Wiederherstellungsverfügung vom 3. September 2015 durchgesetzt werden soll. Zur Vollstreckung rechtskräftiger Verfügungen braucht es drei Schritte: Die Wiederherstellungsverfügung, die Ersatzvornahmeverfügung (gleichbedeutend mit Vollstreckungsverfügung) und die Durchführung der Ersatzvornahme.9 Die Wiederherstellungsverfügung ist wie erwähnt nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 26. Oktober 2016 in Rechtskraft erwachsen und damit vollstreckbar geworden.