Die Gemeinde setzte der Beschwerdeführerin mehrmals Fristen für die verbleibenden Wiederherstellungsmassnahmen und Termine für die Bauabnahme (16. Februar 2017, 25. Mai 2017 sowie 9. März 2018), die ergebnislos verstrichen.3 Der Beschwerdeführerin wurde eine letzte Frist bis 30. Mai 2018 für die verbleibenden Rückbauarbeiten gesetzt.4