b) Der Beschwerdeführer macht geltend, der Ausbau der Solarpyramide sei zwei Jahre vor der Baueinstellungsverfügung gemacht worden. Der Ausbau beinhalte einen Kontrollraum mit Inspektionsöffnung zur Kontrolle des Wasserstandes in der Versickerungsanlage. Dieser Kontrollraum sei nur durch den Hauswart begehbar und könnte in Zukunft zur Lagerung von Salzwasserelektrobatterien verwendet werden. Fälschlicherweise unterstelle ihm die Bauverwaltung, er erstelle einen Wohnraum, der wohnhygienischen Vorschriften entsprechen müsse.