b) Vorliegend ist die baupolizeiliche Verfügung vom 5. Juli 2018 der Vorinstanz angefochten. Darin untersagt die Gemeinde Adelboden dem Beschwerdeführer per sofort das Benützen aller Räume unter der ohne Baubewilligung errichteten Pyramide sowie des neu darunter eingerichteten Zimmers. Neben den Rügen gegen das Benützungsverbot bringt der Beschwerdeführer vor, das Bauvorhaben habe im Mai 2015 mit einem Gewässerschutzgesuch begonnen. Da der Nachbar dem Vorhaben nicht zugestimmt habe, habe die Bauverwaltung ihm angeboten, das Baugesuch zu publizieren. Darauf warte er bis heute. Der Bau der Versickerungsanlage habe der Bauverwalter im Jahr 2015 angeordnet.