Auf Ersuchen der Gemeinde ergänzte der Beschwerdeführer dieses am 14. Juni 2017.2 Aufgrund einer damals noch nicht umgesetzten Wiederherstellungsverfügung vom 5. August 2010 insbesondere betreffend des Neubaus eines Nebenraums im UG des bestehenden Wohnhauses und einer anderen 1 Vorakten Gemeinde, Beilagen 9 und 21 2 Vorakten Gemeinde, Beilage 69 ff. RA Nr. 120/2018/46 2