1. Am 22. Mai 2017 verfügte die Gemeinde einen Baustopp, nachdem Nachbarn festgestellt hatten, dass der Beschwerdeführer ein Gerüst über einem nicht bewilligten Versickerungsschacht aufgestellt hatte. Der Beschwerdeführer gab an, dass er mit einer Art Pyramide (Höhe ca. 2.80 m) den Versickerungsschacht decken und auf den Flächen Solarpanels zur Stromgewinnung montieren wolle.1 Mit Schreiben vom 30. Mai 2017 stellte der Beschwerdeführer ein nachträgliches Baugesuch für die Wasserversickerungsanlage und die Photovoltaikanlage (Solarpyramide). Auf Ersuchen der Gemeinde ergänzte der Beschwerdeführer dieses am 14. Juni