Auflagen sind Pflichten, die mit einer Baubewilligung verbunden sind. Die Nichterfüllung einer Auflage berührt die Geltung der Baubewilligung nicht, kann aber baupolizeiliche Massnahmen – insbesondere die Ersatzvornahme – und Bestrafung nach sich ziehen.16 Allein die Tatsache, dass etwas unter dem Titel Auflagen und Bedingungen in einen Bauentscheid aufgenommen wurde, bedeutet noch nicht, dass es sich dabei um eine Auflage oder Bedingung im Rechtssinn handelt. Es kann sich dabei auch um blosse Beifügungen handeln, die auf bestehende gesetzliche Bestimmungen oder Rechtsverhältnisse aufmerksam machen. Diesen unechten Nebenbestimmungen kommt nur deklaratorische Bedeutung zu.