2.32 enthaltene Auflage, wonach der projektierte neue Wendehammer gemäss Plan vom 21. Oktober 2014 bis Bauvollendung oder, falls dies vorher eintritt, bis zum Bezug der ersten Wohnung zu erstellen sei. In den Erwägungen wird dazu ausgeführt, dass der projektierte Wendehammer für die Erschliessung erforderlich sei. Weitere Ausführungen zum Thema strassenmässige Erschliessung sind nicht vorhanden. Dies kann aufgrund der erteilten Bewilligung nur so verstanden werden, dass nach Auffassung der Baubewilligungsbehörde die (bereits vorhandene) Erschliessungsstrasse als genügend beurteilt wurde.