a) Die Beschwerdeführenden verlangen, dass die Beschwerdegegnerin mittels baupolizeilicher Verfügung verpflichtet wird, die Erschliessungsstrasse H.________ im Bereich der Parzelle Nr. L.________ vereinbarungsgemäss fertigzustellen und mit einem 2 m breiten Trottoir zu ergänzen. Soweit es ihnen dabei um die Durchsetzung des Dienstbarkeitsvertrags vom 17. Mai 2013 (Urschrift Nr. Q.________) geht, ist festzuhalten, dass es sich dabei um eine privatrechtliche Vereinbarung handelt. Über privatrechtliche Verhältnisse wird im Baubewilligungsverfahren grundsätzlich nicht entschieden.10